Wo Hinweisgeber in der EU extern melden können
Wo Sie als Hinweisgeber in der EU extern melden können, hängt vom jeweiligen Land ab. Jeder der 27 Mitgliedstaaten hat eine eigene Behörde für die Entgegennahme von Meldungen benannt. Einige betreiben eine einzige nationale Stelle. Andere verweisen Sie an eine sektorale Aufsichtsbehörde oder an die Datenschutzbehörde. Die externe Meldung ist einer von drei Wegen, den die EU-Hinweisgeberrichtlinie einem Beschäftigten eröffnet, neben der Meldung innerhalb des Unternehmens und, in bestimmten Fällen, dem Gang an die Öffentlichkeit. Dieser Leitfaden nennt die Behörde für jeden Staat, mit dem Formular, der E-Mail oder dem Telefon, um sie zu erreichen.
Liste der externen Hinweisgeber-Meldestellen in der Europäischen Union
Die Tabelle nennt für jeden Mitgliedstaat die externe Meldestelle, den zu nutzenden Kanal und die offizielle Website. Der Ländername verlinkt auf das jeweilige nationale Hinweisgebergesetz, damit Sie die Regeln lesen können, bevor Sie melden. Jeder Eintrag wurde anhand der Website der jeweiligen Behörde geprüft.
| Land | Externe Meldestelle | Wie melden | Offizielle Website |
|---|---|---|---|
| Föderaler Ombudsmann | online oder integrity@federalombudsman.be | federaalombudsman.be | |
| Kommission für den Schutz personenbezogener Daten | Schriftliche Meldung oder kzld@cpdp.bg | cpdp.bg | |
| System der Datenschutzbehörde | online oder wb@datatilsynet.dk | whistleblower.dk | |
| Bundesamt für Justiz | online | bundesjustizamt.de | |
| Zuständige Sektorbehörde (keine zentrale Stelle) | Meldung an die für den Verstoß zuständige Sektorbehörde | justdigi.ee | |
| Amt des Justizkanzlers | ilmoittajansuojelu@gov.fi oder Telefon 02951 62600 | oikeuskansleri.fi | |
| Verteidiger der Rechte (Défenseur des droits) | online | defenseurdesdroits.fr | |
| Nationale Transparenzbehörde | Schriftliches Formular per Post oder persönlich oder Telefon 213 212 9870 | aead.gr | |
| Beauftragter für geschützte Meldungen | disclosures@opdc-ireland.ie | opdc.ie | |
| Antikorruptionsbehörde (ANAC) | online | anticorruzione.it | |
| Ombudsfrau der Republik Kroatien | info@ombudsman.hr oder Telefon 01 4851 855 | ombudsman.hr | |
| Staatskanzlei | online oder trauksmescelejs@knab.gov.lv | trauksmescelejs.lv | |
| Generalstaatsanwaltschaft | praneseju.apsauga@prokuraturos.lt | prokuraturos.lt | |
| Meldestelle (Office des signalements) | online oder info@osig.lu | mj.gouvernement.lu | |
| Parlamentarischer Ombudsmann | online | ombudsman.org.mt | |
| Haus für Hinweisgeber | online oder contact@huisvoorklokkenluiders.nl | huisvoorklokkenluiders.nl | |
| Büro für Korruptionsbekämpfung (BAK) | online oder BMI-III-BAK-SPOC@bak.gv.at | bak.gv.at | |
| Menschenrechtsbeauftragter (RPO) | online oder Telefon 800 676 676 | bip.brpo.gov.pl | |
| Nationaler Antikorruptionsmechanismus (MENAC) | online oder Telefon 210 540 950 | mec-anticorrupcao.pt | |
| Nationale Integritätsagentur (ANI) | online | integritate.eu | |
| Datenschutzbehörde (IMY) | Per verschlossener Post oder Telefon 08-657 61 53 (E-Mail ist nicht zulässig) | imy.se | |
| Amt für den Schutz von Hinweisgebern | online oder Telefon 0800 221 213 | oznamovatelia.sk | |
| Kommission zur Verhütung von Korruption (KPK) | online oder anti.korupcija@kpk-rs.si | kpk-rs.si | |
| Regionale Antibetrugsbehörden (nationale Stelle im Aufbau) | Valencia online oder Katalonien online | antifraucv.es | |
| Justizministerium | online oder oznamovatel@msp.justice.cz | oznamovatel.justice.cz | |
| Beauftragter für Grundrechte (Ombudsmann) | online | ajbh.hu | |
| Zuständige Sektorbehörde (keine zentrale Stelle) | Meldung an die Sektorbehörde offen oder anonym |
Wie die externe Meldung nach der EU-Richtlinie funktioniert
Externe Meldung bedeutet, ein Anliegen an eine nationale Behörde zu richten. Sie tun dies anstelle einer Meldung innerhalb Ihres eigenen Arbeitsplatzes oder danach. Jeder Mitgliedstaat musste mindestens eine zuständige Behörde für diese Meldungen benennen. Diese Stelle muss einen sicheren Kanal betreiben, Ihre Identität geheim halten und jede Meldung nachverfolgen.
Sie müssen nicht zuerst innerhalb Ihres Unternehmens melden. Die Richtlinie erlaubt Ihnen, sich direkt an die Behörde zu wenden. Ihr Schutz hängt nicht davon ab, ob Sie zuvor den internen Kanal genutzt haben. Die drei Stufen und wie die Reihenfolge Ihren Schutz beeinflusst, behandeln wir in unserem Beitrag zur externen und öffentlichen Meldung. Welcher Weg klüger ist, ist eine andere Frage. Wir behandeln sie weiter unten.
Welche Verstöße Sie extern melden können
Die externe Meldung erfasst Verstöße gegen EU-Recht, nicht jeden Ärger am Arbeitsplatz. Die Richtlinie führt die geschützten Bereiche auf: Geldwäsche, Steuerbetrug und Finanzdienstleistungen; Produktsicherheit, Verkehrssicherheit und Lebensmittelsicherheit; Umwelt, öffentliche Gesundheit, Verbraucherrechte und Datenschutz. Eine Meldung zu einem dieser Bereiche bleibt EU-weit geschützt.
Viele Länder gingen weiter, als die Richtlinie verlangt. Das polnische Gesetz erfasst auch innerstaatliche Korruption und einige verfassungsmäßige Rechte. Frankreich behielt strengere Regeln aus seinem früheren Sapin-II-Gesetz bei. Ein Anliegen, das in einem Land zählt, zählt daher in einem anderen möglicherweise nicht. Prüfen Sie das Gesetz Ihres eigenen Landes, das in der Tabelle verlinkt ist, bevor Sie sich auf den Schutz verlassen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie überhaupt geschützt sind, benennt unser Leitfaden dazu, wer als Hinweisgeber gilt, die Grenzen.
Ein einfacher Test hilft. Fragen Sie, ob das Fehlverhalten der Allgemeinheit schadet, nicht nur Ihnen. Eine Bank, die schmutziges Geld verbirgt, passt dazu, ebenso eine Fabrik, die Abfall illegal entsorgt, oder ein Unternehmen, das unsichere Spielzeuge verkauft. Ein Lohnstreit oder ein unhöflicher Chef nicht. Das sind echte Probleme, aber andere Gesetze regeln sie. Die Hinweisgeberregeln gelten für Verstöße, die andere Menschen gefährden.
Die Muster hinter den 27 Kanälen
Die Länder lassen sich in einige Gruppen einteilen. Einige schufen eine neue Stelle allein für Hinweisgeber. Das slowakische Amt für den Schutz von Hinweisgebern und der irische Beauftragte für geschützte Meldungen sind die klarsten Beispiele. Andere übertrugen die Aufgabe einer bereits bestehenden Stelle. Frankreich nutzt den Verteidiger der Rechte, eine ombudsmannartige Aufsichtsstelle. Italien und Rumänien nutzen ihre Antikorruptionsbehörden. Polen nutzt seinen Menschenrechtsbeauftragten.
Eine dritte Gruppe stützte sich auf die Datenschutzbehörde. Diese Stelle schützt bereits sorgfältig sensible personenbezogene Daten. Bulgarien, Dänemark und Schweden gingen alle diesen Weg. Zypern und Estland stehen für sich, ganz ohne zentrale Stelle. Beide verweisen Sie an die für den jeweiligen Sektor zuständige Behörde, sodass die richtige Stelle davon abhängt, worum es bei dem Verstoß geht.
Ein anonymer, verschlüsselter Hinweisgeber-Meldekanal für Ihre Mitarbeitenden, Lieferanten und Kunden, mit Fallbearbeitung, den Fristen von 7 Tagen und 3 Monaten und Audit-Logs. In wenigen Minuten erfüllt Ihr Unternehmen die Hinweisgeberschutzgesetze, die für es gelten.
Wie Sie jede Behörde erreichen und was Sie erwartet
Die meisten Behörden nehmen Meldungen auf drei Wegen entgegen. Sie können ein Online-Formular, eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonleitung nutzen. Das Formular ist meist am sichersten. Es läuft auf einem sicheren, eigens dafür entwickelten System. Einige wenige Länder lassen nur das Formular zu. Italien und Schweden lehnen beide E-Mail für Hinweisgebermeldungen ab. Sie halten gewöhnliche E-Mail für zu leicht während der Übertragung mitzulesen.
Viele Behörden nehmen eine Meldung ohne Namen an. Ob eine anonyme Meldung den vollen Schutz behält, ist weiterhin unterschiedlich, wie unser Beitrag zu den Regeln für anonyme Meldungen in der EU erläutert. Sobald Sie melden, schuldet Ihnen die Behörde zwei Dinge innerhalb fester Fristen. Sie muss Ihre Meldung innerhalb von 7 Tagen bestätigen. Sie muss Ihnen innerhalb von 3 Monaten mitteilen, was sie unternommen hat oder zu unternehmen plant. Diese Fristen ergeben sich aus der Richtlinie. Sie gelten in jedem Land der Tabelle.
Eine klare Meldung hilft der Behörde, schnell zu handeln. Sagen Sie, was passiert ist, wo und wann. Nennen Sie die Organisation und die beteiligten Personen, wenn Sie können. Fügen Sie alle Nachweise bei, die Sie haben, etwa E-Mails oder Dokumente. Aber dringen Sie nicht in Systeme ein und nehmen Sie keine Unterlagen an sich, zu deren Besitz Sie nicht berechtigt sind. Das Gesetz schützt die Meldung, nicht den Diebstahl von Beweisen. Bewahren Sie eine Kopie dessen auf, was Sie senden, und der Antwort, die Sie erhalten. Wenn Sie den Hinweisgeberstatus wünschen, verlangen einige Länder, dass Sie dies ausdrücklich angeben, und Litauen ist eines davon.
Was als Nächstes geschieht, ist gesetzlich festgelegt. Die Behörde liest Ihre Meldung und entscheidet, ob sie unter die Regeln fällt. Sie kann die Sache selbst untersuchen. Oder sie kann sie an die richtige Stelle weiterleiten und Ihnen mitteilen, wohin sie ging. Sie können nachfragen, wie es um den Fall steht. Wenn die Behörde Ihre Meldung liegen lässt und nichts unternimmt, dürfen Sie anschließend an die Öffentlichkeit gehen und behalten Ihren Schutz. Das ist die dritte Stufe, und sie ist ein letztes Mittel.
Welchen Schutz Sie erhalten, wenn Sie melden
Eine Meldung an eine Behörde stellt Sie unter den Schutzschild der Richtlinie. Ihr Arbeitgeber darf Sie dafür nicht entlassen, herabstufen, Ihre Arbeitszeit kürzen oder Ihnen Weiterbildung verweigern. Ebenso wenig darf er Sie mit schlechteren Aufgaben betrauen oder ein Arbeitszeugnis zurückhalten. All dies gilt als Repressalie, und all dies ist verboten. Der Schutz erreicht nicht nur die meldende Person, sondern auch Kolleginnen und Kollegen sowie Helfer, die mit der Meldung verbunden sind.
Das Gesetz verlagert außerdem die Beweislast. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie kurz nach Ihrer Meldung bestraft, muss er nachweisen, dass beides nicht zusammenhängt. Sie müssen nicht beweisen, dass er zurückgeschlagen hat. Auch eine Klausel in einem Vertrag oder eine Geheimhaltungsvereinbarung kann dieses Recht nicht abbedingen. Eine ehrliche Meldung, die sich später als falsch erweist, bleibt ebenfalls geschützt. Nur eine wissentlich falsche Meldung fällt aus dem Schutzschild heraus. Für die meisten Beschäftigten ist es in den meisten Ländern gefahrlos, ein ehrliches Anliegen vorzubringen.
Die Unterstützung endet nicht bei Ihrem Arbeitsplatz. Wenn ein Arbeitgeber gegen diese Regeln verstößt, können Sie Wiedergutmachung verlangen. Ein Gericht kann Ihre Wiedereinstellung anordnen oder Schadenersatz zusprechen. Einige Länder bieten zudem kostenlose Rechtsberatung. Organisationen wie Transparency International betreiben in vielen Staaten Beratungstelefone. Sie müssen dem nicht allein gegenüberstehen.
Intern oder extern, welcher Weg ist klüger
Sich direkt an die Behörde zu wenden, ist Ihr Recht. Doch die interne Meldung ist oft die schnellere Lösung. Ein innerhalb des Unternehmens vorgebrachtes Anliegen kann in wenigen Tagen geklärt werden. Eine Behörde bearbeitet viele Fälle und braucht länger. Viele Beschäftigte melden zuerst intern. Sie wenden sich nur dann an die Behörde, wenn nichts geschieht oder wenn sie befürchten, dass das Unternehmen das Problem vertuscht oder zurückschlägt. Beide Reihenfolgen erhalten Ihren Schutz.
Die Wahl sollte davon abhängen, welcher Weg für Ihren Fall sicherer ist. Wenn das Fehlverhalten bis in die oberste Führungsebene reicht oder eine frühere interne Meldung ins Leere lief, ist die externe Behörde der stärkere Schritt. Wenn das Problem eingegrenzt ist und das Unternehmen einen vertrauenswürdigen Kanal betreibt, geht die interne Meldung meist für alle schneller.
Noch eines sollten Sie wissen. Sie können im Lauf der Zeit mehr als einen Weg nutzen. Beginnen Sie innerhalb des Unternehmens und wechseln Sie später zur Behörde, wenn es sein muss. Bei jedem Schritt behalten Sie Ihren Schutz. Das Gesetz gibt Ihnen Wahlmöglichkeiten, statt Sie in einem Kanal festzuhalten. Wählen Sie den Weg, der zu dem Risiko passt, das vor Ihnen liegt.
Ein vertrauenswürdiger interner Kanal ist es, der den Unternehmensweg funktionieren lässt. WeMoral bietet eine richtlinienkonforme Hinweisgeber-Software mit Einrichtung an einem Tag. Sie ermöglicht Ihren Mitarbeitenden, sicher innerhalb des Unternehmens zu melden, und verfolgt jede Meldung bis zum Abschluss; sehen Sie, wie die Hinweisgeber-Software von WeMoral funktioniert.
Meldung außerhalb der EU
Die Richtlinie deckt nur die 27 Mitgliedstaaten ab. Benachbarte Länder betreiben ihre eigenen Systeme nach anderen Regeln. Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen und behält sein älteres System bei, das um geschützte Meldungen (protected disclosures) herum aufgebaut ist und in unserem Beitrag zum britischen Hinweisgeberrecht dargestellt wird. Die Vereinigten Staaten nutzen ein Geflecht aus bundes- und einzelstaatlichen Gesetzen mit von Behörden betriebenen Belohnungsprogrammen, das wir in unserem Beitrag zum US-Hinweisgeberrecht behandeln. Ein grenzüberschreitender Fall kann mehrere nationale Behörden zugleich betreffen. Wenn ein Anliegen eine Grenze überschreitet, prüfen Sie, welche nationale Behörde zuständig ist, bevor Sie melden.
Die externe Meldung ist ein echtes Recht, aber selten die erste Tür, an die man klopft. Ein Anliegen, das intern im Unternehmen gut behandelt wird, ist für die meldende Person schneller und für alle günstiger. Finden Sie Ihr Land in der Tabelle oben, lesen Sie sein Gesetz und halten Sie die Kontaktdaten der Behörde bereit, falls der interne Weg nicht ausreicht.
Rechtsberater für Wirtschafts-, Handels- und Recht des geistigen Eigentums. Schreibt über Whistleblower-Gesetze, die EU-Richtlinie und Meldeverfahren.