Hinweisgebersystem für Schulen und Hochschulen
Ein Hinweisgebersystem für Schulen und Hochschulen gibt Beschäftigten einen sicheren Weg, Anliegen anzusprechen, die kein Kind betreffen. Viele Schulen haben bereits ein Kinderschutzkonzept. Seltener gibt es einen klaren Weg für Prüfungen, Beschaffung oder den Umgang mit Beschäftigten.
Kinderschutz und Beschäftigtenmeldungen sind nicht derselbe Prozess
Beides zählt. Es ist nicht dasselbe, und ein Postfach für beides schafft Ärger. Beim Kinderschutz geht es um ein gefährdetes Kind. Bei einer Meldung geht es darum, wie sich die Schule selbst verhält.
- Ein Kind oder Studierender ist gefährdet
- Geht an die Kinderschutzbeauftragten
- Wer meldet, ist meist bekannt
- Sofortiges Handeln
- Die Einrichtung selbst handelt falsch
- Geht an die von Ihnen benannten Fallbearbeiter
- Wer meldet, kann anonym bleiben
- Bestätigung in 7 Tagen, Rückmeldung in 3 Monaten
Was Beschäftigte an Schulen und Hochschulen melden
Ein Kanal für Beschäftigte füllt eine Lücke, für die der Kinderschutz nie gedacht war. Typische Themen an Schulen und Hochschulen:
Betrug bei Prüfungen und Hausarbeiten
Fragen zur Beschaffung, von Ausschreibungen bis zu Lieferantenbeziehungen
Mobbing, Belästigung oder Diskriminierung unter Beschäftigten
Unterlagen, die nicht stimmig sind, von Anwesenheit bis Fördermittelnachweisen
Sicherheit auf dem Gelände, auf Ausflügen und im Labor
Datenschutzverstöße bei Schüler- und Studierendendaten
Die Kategorien bestimmen Sie. WeMoral liefert zwölf Standardkategorien, die Sie vor der Veröffentlichung umbenennen, löschen oder ersetzen können.
Beschäftigte, ab hier gilt die Pflicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Um jede Meldung zu bestätigen
Bis Ihre Meldeseite online ist
Gebaut für die Personalstruktur einer Schule
Hausmeister, Küche und Reinigung, Busfahrer und Honorarlehrkräfte fallen ebenfalls unter das Gesetz. Sie erhalten denselben Link wie Lehrkräfte und brauchen keine Schul-E-Mail.
Jede Schule kann eine eigene Seite im eigenen Design haben. Meldungen laufen in einer gemeinsamen Fallübersicht auf, filterbar nach Schule, Kategorie oder Bearbeiter, und Rechte regeln, wer einen Fall öffnet.
Jeder Lese- und Schreibvorgang wird protokolliert, während die meldende Person anonym bleibt. Fragt der Träger oder die Aufsicht nach dem Verlauf eines Falls, liegt er bereits vor.
Drei Entscheidungen, die eine Schule vor dem Start trifft
Betrifft eine Meldung die Leitung, darf sie nicht auf deren Schreibtisch landen. Legen Sie deshalb noch vor der Veröffentlichung einen zweiten Weg zum Träger fest.
Klären Sie mit dem Träger, wer die Meldestelle betreibt und wer Meldungen bearbeitet. Veröffentlichen Sie die Regelung dann zusammen mit dem Kinderschutzkonzept und legen Sie gleich einen Prüftermin fest.
Ein pädagogischer Tag wirkt besser als ein Rundschreiben. Zeigen Sie das Formular, sagen Sie klar, dass anonyme Meldungen gelesen werden, und hängen Sie einen QR-Code ins Lehrerzimmer und ins Sekretariat, damit ihn auch das nichtpädagogische Personal sieht.
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Schule einen Meldekanal anbieten?
Das hängt vom Träger ab. Freie Träger sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ab 50 Beschäftigten verpflichtet. Bei öffentlichen Schulen richtet meist das Land die Meldestelle ein.
Können auch Schüler und Studierende ihn nutzen?
Das entscheiden Sie. Der Kanal steht allen offen, denen Sie den Link geben. Viele Schulen belassen den Kinderschutz, wo er ist, und nutzen WeMoral für Beschäftigte, Auftragnehmer und Lieferanten.
Kann eine Lehrkraft ohne Namen melden?
Ja. Die anonyme Meldung ist voreingestellt. Es wird keine IP-Adresse gespeichert, hochgeladene Dateien verlieren ihre Metadaten. Wer meldet, erhält einen persönlichen Zugangscode, um Antworten zu lesen, und braucht dafür weder Konto noch E-Mail.
Was kostet das eine Schule?
PRO kostet 79 € pro Monat netto bei jährlicher Vorauszahlung. Enthalten sind unbegrenzte Meldungen, bis zu fünf Nutzer im Verwaltungsbereich und das vollständige Fallmanagement. Die Testphase dauert 30 Tage, eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.