Hinweisgebersystem für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Ein Hinweisgebersystem für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gibt allen Beschäftigten einen sicheren Weg, ein Anliegen anzusprechen. Kliniken, Pflegeheime und soziale Dienste erfassen Zwischenfälle bereits, haben aber seltener einen vertraulichen Weg für Fragen zu Besetzung, Verhalten oder dem Handeln der Einrichtung selbst.

Zwei Pflegekräfte sprechen leise am Stützpunkt einer Krankenhausstation

Was Beschäftigte in Gesundheit und Pflege melden

Eine Pflegekraft sitzt im Aufenthaltsraum eines Pflegeheims und spricht mit einer älteren Bewohnerin

Der Meldekanal deckt ab, was ein Zwischenfallbogen nicht erfasst. Typische Themen in Kliniken und Pflegeheimen:

Personalbesetzung, die sichere Versorgung gefährdet

Pflegestandards und die Würde von Patienten oder Bewohnern

Umgang mit Medikamenten und Dokumentation

Der Schutz schutzbedürftiger Erwachsener und Kinder

Infektionsschutz und Hygiene

Betrug bei Abrechnungen, Dienstplänen oder Lieferverträgen

Die Liste bestimmen Sie. WeMoral bringt zwölf Standardkategorien mit. Benennen Sie eine um, löschen oder ersetzen Sie sie, bevor die Seite live geht.

103

Sprachen im Formular, falls Ihr Team nicht dieselbe Sprache spricht

0

Gespeicherte IP-Adressen, eine Meldung lässt sich keinem Gerät zuordnen

3 Monate

Für eine Rückmeldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Melden ohne Dienst-E-Mail und ohne festen Arbeitsplatz

Im Gesundheitswesen läuft wenig über Bürozugänge. Leih- und Aushilfskräfte wechseln zwischen Standorten, und Nachtschichten enden, wenn das Büro längst zu ist. Nicht alle Pflegekräfte haben einen eigenen Dienstrechner oder ein Dienstpostfach, deshalb muss der Kanal auf dem Handy funktionieren.

Leih- und Aushilfskräfte sind geschützt. Ehrenamtliche bekommen denselben Link
Ein QR-Code am schwarzen Brett der Station öffnet das Formular auf jedem Handy
Ohne Login, ohne App-Installation und ohne dienstliche E-Mail-Adresse
Nach dem Absenden bleibt der Fall offen, Details lassen sich am nächsten Tag auch von zu Hause ergänzen
Wer meldet, verfolgt den Fall mit einem persönlichen Zugangscode. Ein Konto ist nicht nötig
Eine Pflegehilfskraft schaut nachts im Krankenhausflur auf ihr Handy

Drei Dinge, die eine Einrichtung vor dem Start klärt

Nichts davon ist technische Arbeit. Es sind drei Entscheidungen, die einmal fallen, festgehalten und jedes Jahr geprüft werden.

1
Trennen Sie Zwischenfallsystem und Meldekanal

Das Zwischenfallsystem hält fest, was einem Patienten passiert ist, der Meldekanal dagegen das Verhalten der Einrichtung. Halten Sie beide Wege getrennt, sonst geht ein ernstes Anliegen zwischen den Zwischenfallberichten leicht unter.

2
Legen Sie einen Weg fest, der an der betroffenen Leitung vorbeiführt

Eine Meldung kann eine Chefärztin, eine Heimleitung oder eine Direktorin betreffen. Sie darf nicht auf dem Schreibtisch der genannten Person landen. Bestimmen Sie vor der Veröffentlichung eine zweite fallführende Person, oft jemanden aus der Geschäftsführung oder dem Vorstand.

3
Erreichen Sie Beschäftigte ohne Dienstpostfach

E-Mail erreicht Leihkräfte und Nachtteams oft nicht. Hängen Sie Plakate mit dem QR-Code an der Zeiterfassung und an der Stationstür auf. Informieren Sie bei der Übergabe statt per Rundschreiben. Sagen Sie deutlich, dass auch eine Meldung ohne Namen beantwortet wird.

Häufig gestellte Fragen

Ja, ab 50 Beschäftigten. Die Pflicht ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, gezählt wird je Gesellschaft. In einer Gruppe ist jede Gesellschaft ab dieser Größe selbst verpflichtet.

Nein. Das Zwischenfallsystem hält fest, was einem Patienten passiert ist. Der Meldekanal betrifft Verhalten, Besetzung oder Missstände. Dazu gehört auch, was die Einrichtung selbst betrifft. Die meisten führen beides, und zwar getrennt.

Ja. Das Formular fragt weder Namen noch E-Mail ab und speichert keine IP-Adresse. Aus jeder hochgeladenen Datei werden verborgene Daten entfernt. Nach dem Absenden behält die Person einen persönlichen Zugangscode und liest damit die Antworten.

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