Hinweisgebersystem für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Ein Hinweisgebersystem für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gibt allen Beschäftigten einen sicheren Weg, ein Anliegen anzusprechen. Kliniken, Pflegeheime und soziale Dienste erfassen Zwischenfälle bereits, haben aber seltener einen vertraulichen Weg für Fragen zu Besetzung, Verhalten oder dem Handeln der Einrichtung selbst.
Was Beschäftigte in Gesundheit und Pflege melden
Der Meldekanal deckt ab, was ein Zwischenfallbogen nicht erfasst. Typische Themen in Kliniken und Pflegeheimen:
Personalbesetzung, die sichere Versorgung gefährdet
Pflegestandards und die Würde von Patienten oder Bewohnern
Umgang mit Medikamenten und Dokumentation
Der Schutz schutzbedürftiger Erwachsener und Kinder
Infektionsschutz und Hygiene
Betrug bei Abrechnungen, Dienstplänen oder Lieferverträgen
Die Liste bestimmen Sie. WeMoral bringt zwölf Standardkategorien mit. Benennen Sie eine um, löschen oder ersetzen Sie sie, bevor die Seite live geht.
Sprachen im Formular, falls Ihr Team nicht dieselbe Sprache spricht
Gespeicherte IP-Adressen, eine Meldung lässt sich keinem Gerät zuordnen
Für eine Rückmeldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Melden ohne Dienst-E-Mail und ohne festen Arbeitsplatz
Im Gesundheitswesen läuft wenig über Bürozugänge. Leih- und Aushilfskräfte wechseln zwischen Standorten, und Nachtschichten enden, wenn das Büro längst zu ist. Nicht alle Pflegekräfte haben einen eigenen Dienstrechner oder ein Dienstpostfach, deshalb muss der Kanal auf dem Handy funktionieren.
Drei Dinge, die eine Einrichtung vor dem Start klärt
Nichts davon ist technische Arbeit. Es sind drei Entscheidungen, die einmal fallen, festgehalten und jedes Jahr geprüft werden.
Das Zwischenfallsystem hält fest, was einem Patienten passiert ist, der Meldekanal dagegen das Verhalten der Einrichtung. Halten Sie beide Wege getrennt, sonst geht ein ernstes Anliegen zwischen den Zwischenfallberichten leicht unter.
Eine Meldung kann eine Chefärztin, eine Heimleitung oder eine Direktorin betreffen. Sie darf nicht auf dem Schreibtisch der genannten Person landen. Bestimmen Sie vor der Veröffentlichung eine zweite fallführende Person, oft jemanden aus der Geschäftsführung oder dem Vorstand.
E-Mail erreicht Leihkräfte und Nachtteams oft nicht. Hängen Sie Plakate mit dem QR-Code an der Zeiterfassung und an der Stationstür auf. Informieren Sie bei der Übergabe statt per Rundschreiben. Sagen Sie deutlich, dass auch eine Meldung ohne Namen beantwortet wird.
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung einen Meldekanal anbieten?
Ja, ab 50 Beschäftigten. Die Pflicht ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, gezählt wird je Gesellschaft. In einer Gruppe ist jede Gesellschaft ab dieser Größe selbst verpflichtet.
Ist das dasselbe wie unser Meldesystem für klinische Zwischenfälle?
Nein. Das Zwischenfallsystem hält fest, was einem Patienten passiert ist. Der Meldekanal betrifft Verhalten, Besetzung oder Missstände. Dazu gehört auch, was die Einrichtung selbst betrifft. Die meisten führen beides, und zwar getrennt.
Kann eine Leih- oder Aushilfskraft ohne Namen melden?
Ja. Das Formular fragt weder Namen noch E-Mail ab und speichert keine IP-Adresse. Aus jeder hochgeladenen Datei werden verborgene Daten entfernt. Nach dem Absenden behält die Person einen persönlichen Zugangscode und liest damit die Antworten.
Was kostet das eine Einrichtung?
PRO kostet 79 € im Monat netto, bei jährlicher Vorauszahlung. Unbegrenzte Meldungen, fünf Nutzer im Verwaltungsbereich und das vollständige Fallmanagement sind enthalten. Sie können 30 Tage kostenlos testen, und für das Aufsetzen fällt nichts an.