Externer Whistleblower-Bericht

Externer Whistleblower-Bericht

Olga Hellmann |

Es kann mehrere Gründe geben, warum man seinen Arbeitgeber nicht direkt anpfeifen sollte:

  1. Die Organisation verfügt über keinen Meldekanal für Whistleblower
  2. der Whistleblower ist sich der bestehenden Meldekanäle innerhalb der Organisation nicht bewusst
  3. der Whistleblower befürchtet die möglichen Folgen einer Meldung des Problems
  4. der Whistleblower bezweifelt, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden müssen, nachdem er das Problem gemeldet hat

Es gibt einige bestimmte mildernde Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreifen kann, um die oben aufgeführten Gründe zu beheben. Klare und gut kommunizierte Richtlinien und Verfahren tragen dazu bei, Probleme intern zu melden. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Unternehmenskultur — sie muss Transparenz und Vertrauen fördern.

Wenn das Unternehmen keinen klaren Meldekanal für Hinweisgeber bereitstellt und kommuniziert und keine Kultur anwendet, die Transparenz und Vertrauen fördert, können sich die Mitarbeiter dafür entscheiden, sich mit ihren Anliegen an externe Stellen zu wenden. Dazu können soziale oder traditionelle Medien, Marktregulierungsbehörden oder Leitungsgremien gehören.

Ein Mitarbeiter, der den Medien Bericht erstattet, kann damit rechnen, dass er seine Rechte als Whistleblowing-Gesetz verliert. Es gibt bestimmte Umstände, unter denen ein Mitarbeiter zu den Medien gehen kann, ohne

ihre Rechte verlieren. Sie müssen sicher sein, dass alle Informationen, die sie melden, im Wesentlichen wahr sind. Es ist auch möglich, dass sich der Whistleblower dafür entscheidet, sich an die Medien zu wenden, wenn er Grund zur Annahme hat, dass sein Arbeitgeber ihn einem „Nachteil“ aussetzen oder die Beweise vernichten könnte, wenn er intern berichtet.

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