Grundlagen
Grundlagen der Implementierung eines Systems für Whistleblower.
Artikel 23 der EU-Richtlinie 2019/1937 schreibt wirksame, angemessene und abschreckende Strafen für Repressalien, Behinderungen, böswillige Verfahren und Vertrauensbruch vor. Die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist sehr unterschiedlich – von EUR-1.500-Bußgeldern in Luxemburg bis zu EUR-10-Millionen-Unternehmensstrafen in Frankreich ...