Häufig gestellte Fragen zu Whistleblowing-Software

Häufig gestellte Fragen zu Whistleblowing-Software

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt, die Sie uns stellen, wenn Sie eine Implementierung der Whistleblowing-Software in Betracht ziehen.

Was ist der Vorteil des Einsatzes von Whistleblowing?

Das Whistleblowing-Meldesystem ermöglicht die sichere Einreichung einer Meldung durch einen Hinweisgeber und sichere Kommunikation zwischen den Parteien. Das WeMoral-System sorgt für Anonymität und Datensicherheit. Darüber hinaus werden alle Fälle und ihre Lösungen im Online-Panel registriert und gespeichert, wodurch die Einhaltung der EU-Whistleblower-Richtlinie und anderer formaler Anforderungen gewährleistet wird.

Können Meldungen vom Hinweisgeber nur anonym eingereicht werden?

Standardmäßig bieten wir einen vollständig anonymen Meldekanal an - sowohl in dem Sinne, dass der Hinweisgeber keine persönlichen oder Kontaktdaten angibt, als auch dass wir keine Übertragungsdaten speichern. Optional können Sie jedoch Formularfelder hinzufügen, in denen Hinweisgeber ihre Daten eingeben können.

Wie sieht die Implementierung der Whistleblowing-Software aus?

Beim Standard-Paket bestellen Sie online und das Meldungsformular ist live in unter 5 Minuten - das Unternehmensprofil, das Branding und die Eingabefelder werden im Panel selbst konfiguriert, kein Vertrag erforderlich. Beim Enterprise-Paket baut unser Team die Konfiguration mit Ihnen auf, einschließlich benutzerdefinierter Domains und SSO, und der Kanal ist normalerweise innerhalb weniger Werktage live.

Welche Felder enthält das Meldeformular und kann ich diese ändern?

Wir bereiten das Eingabeformular basierend auf den Richtlinien des Unternehmens vor oder schlagen einen standardmäßigen Bereich von Formularfeldern vor. Das Formular kann an die Anforderungen des Unternehmens angepasst werden, sowohl im Hinblick auf den Umfang der Fragen als auch auf die Form (Mehrfachauswahl-Felder, Einfachauswahl-Felder, Datumsfelder usw.). Es ist auch möglich, Anhänge hinzuzufügen.

Ist der Versand von Anhängen in Whistleblower-Meldungen sicher?

Anhänge in Meldungen werden mit aktuellen Virendatenbanken gescannt und zusätzliche Überprüfungen werden durchgeführt, um die Sicherheit der gesendeten Dateien zu bestätigen. Alle Metadaten, die eine Identifizierung des Hinweisgebers ermöglichen könnten, werden auch aus den Anhängen entfernt.

Wie viele Mitarbeiter können auf das Panel zugreifen und Fälle bearbeiten?

Das Standard-Paket umfasst bis zu 5 Verwaltungspanel-Benutzer und das Enterprise-Paket hebt das Limit ganz auf. Jeder Benutzer ist an eine Rolle gebunden - Betrachter, Fall-Manager, Administrator - sodass dieselbe Person Fälle lesen, auf Hinweisgeber antworten, Besitzer zuweisen oder einfach Statistiken verfolgen kann, je nachdem, was die Rolle erlaubt.

Sind Whistleblower-Meldungen gesichert?

Das WeMoral-Whistleblower-Servicesystem wurde nach dem Prinzip „Security by Default" entwickelt. Der Inhalt von Meldungen und Anhängen wird in verschlüsselter Form gespeichert (gemäß den Verschlüsselungsstandards der Branche für asymmetrische Kryptographiealgorithmen). Nur Personen, die der entsprechenden Rolle zugewiesen sind, haben Zugriff auf den Inhalt der Tickets und müssen dafür ein individuelles Entschlüsselungspasswort eingeben (unterschiedlich vom Login-Passwort). Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, Benutzerkonten zu erstellen und Rollen gemäß seinen eigenen Sicherheitsrichtlinien zu verwalten.

Ist es möglich, weitere Korrespondenz mit dem Hinweisgeber zu führen?

Ja, das WeMoral-System ermöglicht sichere und vertrauliche Kommunikation zwischen den Parteien. Nach dem Absenden der Meldung erhält der Hinweisgeber einen eindeutigen Link und ein Passwort, mit dem er oder sie die Webseite aufrufen kann, auf der das Gespräch sichtbar ist. Diese Kommunikation ist verschlüsselt und ermöglicht es dem Hinweisgeber, sicher und anonym zu bleiben.

Ist eine Melderegister für Whistleblower verfügbar?

Ja, eines der Elemente des WeMoral-Panels ist eine Aufzeichnung aller Meldungen. Die Bearbeitungshistorie aller Fälle wird ebenfalls verwaltet. Es ist möglich, Fälle sowohl als Liste von Anträgen als auch als Bericht mit Diagrammen zu betrachten.

Ist das System konform mit der EU-Whistleblower-Richtlinie?

Ja. WeMoral wurde um die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) herum entwickelt - ein anonymer Meldekanal, sichere bidirektionale Kommunikation, verschlüsselte Speicherung, konfigurierbare Aufbewahrung und ein vollständiger Audit Trail. Die Richtlinie wurde in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt, und WeMoral erfüllt die technischen Anforderungen, die diese nationalen Gesetze gemeinsam haben.

Wo werden die Daten gespeichert und wie gilt die DSGVO?

Alle Falldaten werden auf in der EU gehosteter Infrastruktur in Frankfurt, Deutschland, gespeichert und in Ruhe verschlüsselt. Der Zugriff ist auf die von Ihrer Organisation benannten Fallmanager beschränkt; jedes Lesen und Schreiben wird protokolliert. Aufbewahrungszeiträume sind pro Organisation konfigurierbar, und nach Ablauf des gesetzlichen Zeitraums können die Meldung, Anhänge und Nachrichtenhistorie sicher gelöscht werden.

In wie vielen Sprachen ist das Meldeformular verfügbar?

Das Meldeformular ist in 25 Sprachen verfügbar. Hinweisgeber melden sich in ihrer eigenen Sprache, und Fall-Manager sehen die Originalmeldung zusammen mit einer Übersetzung, sodass eine multinational tätige Organisation einen einzigen Kanal betreiben kann, ohne Mitarbeiter zu zwingen, die Sprache zu wechseln, um ein Anliegen einzureichen.

Welche Schutzmaßnahmen bietet das System einem Hinweisgeber gegen Vergeltung?

Identitätsvertraulichkeit ist der Standard - anonyme Meldungen hinterlassen keine IP-Adresse, keinen Browser-Fingerabdruck oder Sitzungs-Trail zur Melderin, Anhänge werden ihrer Metadaten beraubt, und jedes Lesen eines Falles wird in einem Audit Trail protokolliert. Fall-Manager arbeiten unter rollenbasierten Zugriffsrechten, sodass nur zugewiesenes Personal den Inhalt sieht. Verfahrensschutz vor Vergeltung (Arbeitsplatzsicherheit, Rechtsbehelfe) ist im nationalen Recht verankert - die Richtlinie 2019/1937 schreibt ihn in der EU vor, und WeMoral bietet die technische Schicht, auf die diese Schutzmaßnahmen angewiesen sind.

Wer kann eine Meldung einreichen - nur Arbeitnehmer?

Nein. Die Richtlinie 2019/1937 erweitert die geschützte Klasse bewusst über Arbeitnehmer hinaus: ehemalige Arbeitnehmer, Arbeitbewerber, Auftragnehmer, Lieferanten, Freiberufler, Trainees, Aktionäre und Mitglieder von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen sind alle geschützt. Das Meldeformular hat keine Beschäftigungsprüfung; jeder, der den Kanal-Link hat, kann eine Meldung einreichen.

Können wir das System ausprobieren, bevor wir uns für einen kostenpflichtigen Plan entscheiden?

Ja - wir bieten einen 60-Tage-Demo-Plan mit vollständigem Zugriff auf PRO-Funktionen, keine Kreditkarte erforderlich, keine Bindung. Sie können jederzeit zu einem kostenpflichtigen Abonnement konvertieren oder das Testverfahren am Ende beenden, ohne Konsequenzen.

Aktualisiert am
Kamila Caban

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, verantwortlich für Datenanalysen im Bereich Whistleblowing. Ausbildeter Umweltingenieur. Enthusiast biografischer Romane.

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