Hinweisgeber-Software für Schulen und Hochschulen
Hinweisgeber-Software für Schulen und Hochschulen gibt Beschäftigten einen sicheren Weg, Anliegen anzusprechen, die kein Kind betreffen. Die meisten Schulen haben bereits ein starkes Kinderschutzverfahren. Weniger haben einen klaren Weg für Prüfungen, Beschaffung oder den Umgang mit Beschäftigten.
Kinderschutz und Beschäftigtenmeldungen sind nicht derselbe Prozess
Beides zählt. Es ist nicht dasselbe, und ein Postfach für beides schafft Ärger. Beim Kinderschutz geht es um ein gefährdetes Kind. Bei einer Meldung geht es darum, wie sich die Schule selbst verhält.
- Ein Kind oder Studierender ist gefährdet
- Geht an die Kinderschutzbeauftragten
- Wer meldet, ist meist bekannt
- Sofortiges Handeln
- Die Einrichtung selbst handelt falsch
- Geht an die von Ihnen benannten Fallbearbeiter
- Wer meldet, kann anonym bleiben
- Bestätigung in 7 Tagen, Antwort in 3 Monaten
Was Beschäftigte an Schulen und Hochschulen melden
Ein Kanal für Beschäftigte füllt eine Lücke, für die der Kinderschutz nie gedacht war. Diese Themen kommen an Schulen am häufigsten vor.
Betrug bei Prüfungen und Hausarbeiten
Fragen zur Beschaffung, von Ausschreibungen bis zu Lieferantenbeziehungen
Mobbing, Belästigung oder Diskriminierung unter Beschäftigten
Unterlagen, die nicht stimmig sind, von Anwesenheit bis Fördermittelnachweisen
Sicherheit auf dem Gelände, auf Ausflügen und im Labor
Datenschutzverstöße bei Schüler- und Studierendendaten
Die Kategorien bestimmen Sie. WeMoral liefert zwölf Standardkategorien, die Sie vor der Veröffentlichung umbenennen, löschen oder ersetzen können.
Beschäftigte, ab hier gilt die EU-Pflicht
Um jede Meldung zu bestätigen
Bis Ihre Meldeseite online ist
Gebaut für die Personalstruktur einer Schule
Hausmeister, Küche und Reinigung, Busfahrer und Honorarlehrkräfte fallen ebenfalls unter das Gesetz. Sie erhalten denselben Link wie Lehrkräfte und brauchen keine Schul-E-Mail.
Jede Schule kann eine eigene Seite im eigenen Design haben. Meldungen laufen in einem Panel auf, filterbar nach Schule, Kategorie oder Bearbeiter, und Rechte regeln, wer einen Fall öffnet.
Jeder Lese- und Schreibvorgang wird protokolliert, während die meldende Person anonym bleibt. Fragt der Träger oder die Aufsicht nach dem Verlauf eines Falls, liegt er bereits vor.
Drei Entscheidungen, die eine Schule vor dem Start trifft
Hier bleiben Schulen hängen. Betrifft eine Meldung die Leitung, darf sie nicht auf deren Schreibtisch landen. Legen Sie einen zweiten Weg zum Träger fest. Halten Sie das vor der Veröffentlichung fest.
Meist wird die Regelung in einer Sitzung des Gremiums beschlossen und dann zusammen mit den Kinderschutzunterlagen veröffentlicht. Legen Sie den Start auf diese Sitzung und dort gleich den Prüftermin fest.
Ein pädagogischer Tag wirkt besser als ein Rundschreiben. Zeigen Sie das Formular, sagen Sie klar, dass anonyme Meldungen gelesen werden, und hängen Sie einen QR-Code ins Lehrerzimmer und ins Sekretariat, damit ihn auch das nichtpädagogische Personal sieht.
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Schule einen Meldekanal anbieten?
Die Pflicht ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) umsetzt. Sie gilt für Einrichtungen mit 50 oder mehr Beschäftigten, prüfen Sie Schwelle und Fristen im nationalen Recht.
Können auch Schüler und Studierende ihn nutzen?
Das entscheiden Sie. Der Kanal steht allen offen, denen Sie den Link geben. Viele Schulen belassen den Kinderschutz, wo er ist, und nutzen WeMoral für Beschäftigte, Auftragnehmer und Lieferanten.
Kann eine Lehrkraft ohne Namen melden?
Ja. Die anonyme Meldung ist voreingestellt. Es wird keine IP-Adresse gespeichert, hochgeladene Dateien verlieren ihre Metadaten. Wer meldet, erhält einen Einmalcode, um Antworten zu lesen. Ohne Konto, ohne E-Mail.
Was kostet das eine Schule?
PRO kostet 79 EUR pro Monat netto bei jährlicher Vorauszahlung. Enthalten sind unbegrenzte Meldungen, bis zu fünf Panel-Nutzer und das Fallmanagement-Panel. 30 Tage Testphase, keine Einrichtungsgebühr.