Hinweisgeber-Hotline für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Eine Hinweisgeber-Hotline für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gibt allen Beschäftigten einen sicheren Weg, ein Anliegen anzusprechen. Kliniken, Pflegeheime und soziale Dienste erfassen Zwischenfälle bereits. Weniger haben einen vertraulichen Weg für Besetzung, Verhalten oder das Handeln der Einrichtung selbst. Genau diese Lücke schließt sie.
Was Beschäftigte in Gesundheit und Pflege melden
Der Meldekanal deckt ab, was ein Zwischenfallbogen nicht erfasst. Diese Themen kommen in Kliniken und Pflegeheimen am häufigsten vor.
Personalbesetzung, die sichere Versorgung gefährdet
Pflegestandards und die Würde von Patienten oder Bewohnern
Umgang mit Medikamenten und Dokumentation
Der Schutz schutzbedürftiger Erwachsener und Kinder
Infektionsschutz und Hygiene
Betrug bei Abrechnungen, Dienstplänen oder Lieferverträgen
Die Liste bestimmen Sie. WeMoral bringt zwölf Standardkategorien mit. Benennen Sie eine um, löschen oder ersetzen Sie sie, bevor die Seite live geht.
Sprachen im Formular, für Teams mit vielen Muttersprachen
Gespeicherte IP-Adressen, eine Meldung hinterlässt keine Spur
Um nach der Richtlinie eine Rückmeldung zu geben
Melden ohne Dienst-E-Mail und ohne festen Arbeitsplatz
Im Gesundheitswesen läuft wenig über Bürozugänge. Leih- und Aushilfskräfte wechseln zwischen Standorten. Nachtschichten enden, wenn das Büro zu ist. Viele Pflegekräfte fassen nie einen Dienstrechner an. Der Kanal muss sie dort erreichen, wo sie sind, auf dem Handy in ihrer Tasche.
Drei Dinge, die eine Einrichtung vor dem Start klärt
Nichts davon ist technische Arbeit. Es sind drei Entscheidungen, die einmal fallen, festgehalten und jedes Jahr geprüft werden.
Das Zwischenfallsystem hält fest, was einem Patienten passiert ist. Der Meldekanal betrifft das Verhalten der Einrichtung. Halten Sie beide Wege getrennt. Vermischt landet ein ernstes Anliegen im Sicherheitspapierkram.
Eine Meldung kann eine Chefärztin, eine Heimleitung oder eine Direktorin betreffen. Sie darf nicht auf dem Schreibtisch der genannten Person landen. Bestimmen Sie vor der Veröffentlichung eine zweite fallführende Person. In den meisten Gruppen sitzt sie im Vorstand.
E-Mail erreicht weder Leihkräfte noch Nachtteams. Hängen Sie den QR-Code an Plakaten bei der Stechuhr und an der Stationstür auf. Informieren Sie bei der Übergabe, nicht per Rundschreiben. Sagen Sie deutlich, dass auch eine Meldung ohne Namen beantwortet wird.
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung einen Meldekanal anbieten?
Diese Pflicht steht im Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) in nationales Recht überführt. Sie gilt ab 50 Beschäftigten. Viele Pflegegruppen liegen darüber, sobald alle Standorte zusammengezählt werden. Prüfen Sie die genaue Schwelle und die Fristen im eigenen Land.
Ist das dasselbe wie unser Meldesystem für klinische Zwischenfälle?
Nein. Das Zwischenfallsystem hält fest, was einem Patienten passiert ist. Der Meldekanal betrifft Verhalten, Besetzung oder Missstände. Dazu gehört auch, was die Einrichtung selbst betrifft. Die meisten führen beides, und zwar getrennt.
Kann eine Leih- oder Aushilfskraft ohne Namen melden?
Ja. Das Formular fragt weder Namen noch E-Mail ab und speichert keine IP-Adresse. Aus jeder hochgeladenen Datei werden verborgene Daten entfernt. Nach dem Absenden behält die Person einen Einmalcode und liest damit die Antworten.
Was kostet das eine Einrichtung?
PRO kostet 79 € im Monat netto, bei jährlicher Vorauszahlung. Unbegrenzte Meldungen, fünf Panel-Nutzer und das vollständige Fallpanel sind enthalten. 30 Tage kostenlos testen. Für das Aufsetzen fällt nichts an.