Polnischer Gesetzentwurf zu Whistleblowern nach öffentlicher Konsultation

Polnischer Gesetzentwurf zu Whistleblowern nach öffentlicher Konsultation

Damian Sawicki |

Auf der Website des Government Legislation Centre wurde ein Gesetzesentwurf für Whistleblower veröffentlicht, der die Änderungen nach einer öffentlichen Konsultation berücksichtigt.

Das Gesetz wird die Grundsätze der polnischen Rechtsordnung umsetzen Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates BESCHLUSS DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Whistleblowern durch das Unionsrecht.

Obwohl die Änderungen als Ergebnis der Konsultation vorgenommen wurden, enthält der Gesetzentwurf immer noch viele Widersprüche und Unklarheiten, die zu Problemen bei der praktischen Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die Arbeitgeber führen können:

  • Der Gesetzgeber hat nicht beschlossen, die obligatorische anonyme Meldung von Unregelmäßigkeiten einzuführen, sodass die Verpflichteten die Möglichkeit haben, nach eigenem Willen anonyme Meldungen durchzuführen. Dies bedeutet, dass anonyme Anträge gestellt werden können, wenn anonyme Meldungen nicht an die jeweiligen Arbeitgeber eingereicht werden dürfen ohne Anerkennung;
  • Beschäftigungsbeschränkungen, die die Befreiung des Unternehmens von der Verpflichtung zur Implementierung des internen Benachrichtigungssystems festlegen — Die erste Version des Gesetzes bezog sich auf eine Grenze von 50 Mitarbeitern. Derzeit sieht das Projekt nach den Änderungen vor, dass Einrichtungen, für die mindestens 50 Personen Arbeit verrichten, von der Implementierung des internen Benachrichtigungssystems ausgenommen werden. Gleichzeitig legt der Gesetzgeber das Konzept der „Arbeit“ nicht fest, zu dem auch Personen gehören können, die Dienstleistungen im Rahmen zivilrechtlicher Verträge erbringen. Infolgedessen müssen die Arbeitgeber selbst raten, ob die Verpflichtung zu ihrer Umsetzung besteht oder nicht.
  • Der Gesetzgeber stufte ungenaue Konzepte als Formen verbotener Vergeltungsmaßnahmen ein, die Auslegungszweifel aufwerfen würden, wie „ungünstige oder unfaire Behandlung“, „Rufschädigung“.

Mehr Informationen über Gesetzentwurf zum Schutz von Personen, die Gesetzesverstöße melden auf den Seiten des Government Legislation Center.

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